{"id":1576,"date":"2022-03-17T11:04:27","date_gmt":"2022-03-17T10:04:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.aleppofreunde.de\/?page_id=1576"},"modified":"2025-01-09T12:21:20","modified_gmt":"2025-01-09T11:21:20","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.aleppofreunde.de\/?page_id=1576&lang=de","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<\/div><\/div><\/div><!-- close content main div --><\/div><\/div><div id='full_slider_1' class='avia-fullwidth-slider main_color avia-shadow   container_wrap sidebar_right' style=' '   style=' ' ><div  data-size='no scaling'  data-lightbox_size='large'  data-animation='slide'  data-conditional_play=''  data-ids='313'  data-video_counter='0'  data-autoplay='false'  data-bg_slider='false'  data-slide_height=''  data-handle='av_slideshow_full'  data-interval='5'  data-class=' '  data-css_id=''  data-scroll_down=''  data-control_layout='av-control-default'  data-custom_markup=''  data-perma_caption=''  data-autoplay_stopper=''  data-image_attachment=''  data-min_height='0px'  data-src=''  data-position='top left'  data-repeat='no-repeat'  data-attach='scroll'  data-stretch=''  class='avia-slideshow avia-slideshow-1  av-control-default av-default-height-applied avia-slideshow-no scaling av_slideshow_full   avia-slide-slider '  itemprop=\"ImageObject\" itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/ImageObject\" ><ul class='avia-slideshow-inner ' style='padding-bottom: 25%;' ><li  class=' av-single-slide slide-1 ' ><div data-rel='slideshow-1' class='avia-slide-wrap '   ><img src='http:\/\/www.aleppofreunde.de\/wp-content\/uploads\/2018\/05\/Pano_Aleppo_2000_MINARET5.SRC_.jpg' width='1500' height='375' title='Pano_Aleppo_2000_MINARET5.SRC' alt=''  itemprop=\"thumbnailUrl\"   \/><\/div><\/li><\/ul><\/div><\/div>\n<div class=\"flex_column av_one_fifth  flex_column_div av-zero-column-padding first  \" style='border-radius:0px; '><\/div>\n<div class=\"flex_column av_four_fifth  flex_column_div av-zero-column-padding   \" style='border-radius:0px; '><div style='padding-bottom:10px; ' class='av-special-heading av-special-heading-h2  blockquote modern-quote   '><h2 class='av-special-heading-tag '  itemprop=\"headline\"  >SATZUNG DES VEREINS <span class='special_amp'>\u201e<\/span>FREUNDE DER ALTSTADT VON ALEPPO<span class='special_amp'>\u201c<\/span><\/h2><div class='special-heading-border'><div class='special-heading-inner-border' ><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"flex_column av_one_fifth  flex_column_div av-zero-column-padding first  \" style='border-radius:0px; '><div class='avia-builder-widget-area clearfix '><div id=\"nav_menu-5\" class=\"widget clearfix widget_nav_menu\"><div class=\"menu-submenu-ueber-uns-container\"><ul id=\"menu-submenu-ueber-uns\" class=\"menu\"><li id=\"menu-item-426\" class=\"menu-item menu-item-type-post_type menu-item-object-page menu-item-426\"><a href=\"http:\/\/www.aleppofreunde.de\/?page_id=13&#038;lang=de\">\u00dcber uns<\/a><\/li>\n<li id=\"menu-item-435\" class=\"menu-item menu-item-type-post_type menu-item-object-page menu-item-435\"><a href=\"http:\/\/www.aleppofreunde.de\/?page_id=430&#038;lang=de\">Vorstand<\/a><\/li>\n<li id=\"menu-item-1690\" class=\"menu-item menu-item-type-post_type menu-item-object-page menu-item-1690\"><a href=\"http:\/\/www.aleppofreunde.de\/?page_id=1576&#038;lang=de\">Satzung<\/a><\/li>\n<\/ul><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"flex_column av_two_fifth  flex_column_div av-zero-column-padding   \" style='border-radius:0px; '><section class=\"av_textblock_section \"  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock  '   itemprop=\"text\" ><p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br \/>\nDer Verein f\u00fchrt den Namen \u201eFREUNDE DER ALTSTADT VON ALEPPO\u201c und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung f\u00fchrt er den Zusatz \u201ee. V.\u201c.<br \/>\nDer Verein hat seinen Sitz in Stuttgart.<br \/>\nDas Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Der Zweck des Vereins<\/strong><br \/>\nZweck des Vereins ist der Erhalt und Wiederaufbau der Altstadt von Aleppo. Der Verein verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch konzeptionelle, praktische und bewusstseinsbildende Ma\u00dfnahmen sowie \u2013 als Mittelbeschaffungsk\u00f6rperschaft \u2013 durch finanzielle Unterst\u00fctzung Dritter.<br \/>\nDer Verein verfolgt ausschlie\u00dflich gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke der Abgabenordnung\u201c.<br \/>\nDer Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Ma\u00dfnahmen verwirklicht:<\/p>\n<ul>\n<li>Unterst\u00fctzung des Erhalts des Status der Altstadt von Aleppo als UNESCO Weltkulturerbe.<\/li>\n<li>Konzeptionelle Unterst\u00fctzung des Wiederaufbaus der historischen Altstadt, z.B. durch wissenschaftliche Studien, Dokumentation oder planerische Konzepte. Die Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen sich auch auf den Kontext der Gesamtstadt von Aleppo unter Ber\u00fccksichtigung ihrer charaktergebenden urbanen Struktur beziehen und zukunftsgewandte Aspekte einer wirtschaftlich, sozial und \u00f6kologisch nachhaltigen, z.B. klimagerechten und energieeffizienten Stadtentwicklung einbeziehen.<\/li>\n<li>Materielle und ideelle Unterst\u00fctzung von Bewohnern der H\u00e4user in der Altstadt von Aleppo bei der substanzerhaltenden Sanierung bzw. einem kultursensiblen Wiederaufbau in Selbsthilfe; Mithilfe bei der Koordinierung der Sanierungs- und Wiederaufbauma\u00dfnahmen. Die Unterst\u00fctzung kann auch humanit\u00e4re Ma\u00dfnahmen und Ma\u00dfnahmen der Kampfmittelr\u00e4umung umfassen.<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung und F\u00f6rderung bei der Bewahrung und Sicherung des materiellen und immateriellen Kulturerbes der Altstadt von Aleppo, insbesondere des traditionellen Handwerks.<\/li>\n<li>Aufkl\u00e4rungsarbeit im Bereich Bildung, Kulturbewusstsein und Kulturidentit\u00e4t sowie ziviler Konfliktbearbeitung.<\/li>\n<li>Aufkl\u00e4rung der deutschen und internationalen \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Erhalt und Wiederaufbau, z.B. durch Publikationen, \u00f6ffentliche Veranstaltungen und die Vernetzung von wissenschaftlichen Institutionen, Praktikern, \u00f6ffentlichen Stellen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Betroffenen.<\/li>\n<li>Arbeit mit der syrischen Exilgemeinschaft.<\/li>\n<li>Kooperation mit und ideelle und finanzielle F\u00f6rderung von wissenschaftlichen Institutionen, in- und ausl\u00e4ndischen privaten und \u00f6ffentlichen Stellen und internationalen Organisationen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen, die den Vereinszweck f\u00f6rdern.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein darf Zweigniederlassungen errichten<br \/>\nDer Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt keinen eigenwirtschaftlichen Zweck. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden.<br \/>\nDie Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\nBei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Verein Deutsches Rotes Kreuz e.V., der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige und mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat.<br \/>\nAlle Inhaber von Vereins\u00e4mtern sind ehrenamtlich t\u00e4tig. Jeder Beschluss \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zust\u00e4ndigen Finanzamt vorzulegen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\nMitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden. \u00dcber den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Der Antrag soll den Namen, das Alter, den Beruf und die Anschrift des Antragstellers enthalten.<br \/>\nGegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands, der mit Gr\u00fcnden zu versehen ist, kann der Antragsteller Beschwerde erheben. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids schriftlich beim Vorstand einzulegen. \u00dcber die Beschwerde entscheidet die n\u00e4chste ordentliche Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\nDie Mitgliedschaft endet<\/p>\n<p>a. mit dem Tod des Mitglieds;<br \/>\nb. durch freiwilligen Austritt;<br \/>\nc. durch Streichung von der Mitgliederliste;<br \/>\nd. durch Ausschluss aus dem Verein.<\/p>\n<p>Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zul\u00e4ssig.<br \/>\nEin Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrages im R\u00fcckstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen sind. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.<br \/>\nEin Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gr\u00f6blich versto\u00dfen hat, durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich pers\u00f6nlich vor dem Vorstand oder schriftlich zu rechtfertigen. Eine schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Vorstandssitzung zu verlesen. Der Beschluss \u00fcber den Ausschluss ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefes bekannt zu machen. Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstandes steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, so hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung \u00fcber die Berufung einzuberufen. Geschieht das nicht, gilt der Ausschlie\u00dfungsbeschluss als nicht erlassen. Macht das Mitglied von dem Recht der Berufung gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss keinen Gebrauch oder vers\u00e4umt die Berufungsfrist, so unterwirft es sich damit dem Ausschlie\u00dfungsbeschluss mit der Folge, dass die Mitgliedschaft als beendet gilt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><br \/>\nVon den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Jahresbeitrages und dessen F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.<br \/>\nEhrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Organe des Vereins<\/strong><br \/>\nOrgane des Vereins sind<\/p>\n<p>a. der Vorstand<br \/>\nb. die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Der Vorstand<\/strong><br \/>\nDer Vorstand des Vereins besteht aus f\u00fcnf Personen, n\u00e4mlich dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftf\u00fchrer.<br \/>\nDer Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender, vertreten. Bei Rechtsgesch\u00e4ften, die Euro 500,&#8211; \u00fcberschreiten, ist die Zustimmung des Schatzmeisters erforderlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Die Zust\u00e4ndigkeit des Vorstands<\/strong><br \/>\nDer Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:<\/p>\n<ol>\n<li>Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnungen;<\/li>\n<li>Einberufung der Mitgliederversammlung;<\/li>\n<li>Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung;<\/li>\n<li>Aufstellung eines Haushaltsplans f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr; Buchf\u00fchrung; Erstellung eines Jahresberichts;<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern.<\/li>\n<\/ol>\n<\/div><\/section><\/div><div class=\"flex_column av_two_fifth  flex_column_div av-zero-column-padding   \" style='border-radius:0px; '><section class=\"av_textblock_section \"  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock  '   itemprop=\"text\" ><p><strong>\u00a7 9 Amtsdauer des Vorstands<\/strong><br \/>\nDer Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gew\u00e4hlt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen. W\u00e4hlbar sind nur Vereinsmitglieder. Scheidet ein Mitglied des Vorstands w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so w\u00e4hlt der Vorstand ein Ersatzmitglied f\u00fcr die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Beschlussfassung des Vorstands<\/strong><br \/>\nDer Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse im Allgemeinen in Vorstandssitzung, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, schriftlich oder elektronisch einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von einer Woche einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender, anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung. Die Vorstandssitzung leitet der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung ein stellvertretender Vorsitzender.<br \/>\nDie Beschl\u00fcsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken in einem formlosen Protokoll festzuhalten. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die Namen der Teilnehmer, die gefassten Beschl\u00fcsse und das Abstimmungsergebnis enthalten.<br \/>\nEin Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschlie\u00dfenden Regelung erkl\u00e4ren.<br \/>\nDie Vereinigung mehrerer Vorstands\u00e4mter in einer Person ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Die Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\nIn der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied \u2013 auch ein Ehrenmitglied \u2013 eine Stimme. Zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollm\u00e4chtigt werden. Die Bevollm\u00e4chtigung ist f\u00fcr jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als drei fremde Stimmen vertreten.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist ausschlie\u00dflich f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/p>\n<ol>\n<li>\u00a0Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr. Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands. Entlastung des Vorstands.<\/li>\n<li>Festsetzung der H\u00f6he und der F\u00e4lligkeit des Jahresbeitrags.<\/li>\n<li>Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands.<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die Beschwerde gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags sowie \u00fcber die Berufung gegen einen Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstands.<\/li>\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern.<\/li>\n<\/ol>\n<p>In Angelegenheiten, die in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Vorstands fallen, kann die Mitgliederversammlung Empfehlungen an den Vorstand beschlie\u00dfen. Der Vorstand kann seinerseits in Angelegenheiten seines Zust\u00e4ndigkeitsbereichs die Meinung der Mitgliederversammlung einholen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Die Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\nMindestens einmal im Jahr, m\u00f6glichst im letzten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich gekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\nDie Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung f\u00fcr die Dauer des Wahlganges und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuss \u00fcbertragen werden.<br \/>\nDie Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgef\u00fchrt werden, wenn eines der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. Der Versammlungsleiter kann G\u00e4ste zulassen. \u00dcber die Zulassung der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen. Zur Er\u00f6rterung bzw. Beschlussfassung gelangen nur Tagesordnungspunkte.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher au\u00dfer Betracht. Zur \u00c4nderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, zur Aufl\u00f6sung des Vereins eine solche von vier F\u00fcnfteln erforderlich. Eine \u00c4nderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden. Die schriftliche Zustimmung der in der Mitgliederversammlung nicht erschienenen Mitglieder kann nur innerhalb eines Monats gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden.<br \/>\nF\u00fcr Wahlen gilt folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden h\u00f6chsten Stimmenzahlen erreicht haben.<br \/>\n\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellung enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters und des Protokollf\u00fchrers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungs\u00e4nderungen soll der genaue Wortlaut angegeben werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Nachtr\u00e4gliche Antr\u00e4ge zur Tagesordnung<\/strong><br \/>\nJedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachtr\u00e4glich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu erg\u00e4nzen. \u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Zur Annahme eines Antrags ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen<\/strong><br \/>\nDer Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Viertel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt wird. F\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten die \u00a7 11, 12, 13 und 14 entsprechend.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16 Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfallberechtigung<\/strong><br \/>\nDie Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im \u00a7 13 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der Vorsitzende und ein stellvertretender Vorsitzender gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend f\u00fcr den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<br \/>\nDie Anfallberechtigung bestimmt sich nach \u00a7 2.<br \/>\nDie vorstehende Satzung wurde in der Gr\u00fcndungsversammlung vom 22.06.1990 errichtet. Erg\u00e4nzungen wurden in den Mitgliederversammlungen vom 11.12.2009 und vom [\u2026] beschlossen.<br \/>\nBerlin Stuttgart Sommer 2019<\/p>\n<\/div><\/section><\/div><div class=\"flex_column av_one_full  flex_column_div av-zero-column-padding first  \" style='border-radius:0px; '><\/div><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1576","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.aleppofreunde.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1576","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.aleppofreunde.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.aleppofreunde.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.aleppofreunde.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.aleppofreunde.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1576"}],"version-history":[{"count":4,"href":"http:\/\/www.aleppofreunde.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1576\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1703,"href":"http:\/\/www.aleppofreunde.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1576\/revisions\/1703"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.aleppofreunde.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1576"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}